Liebe bekult-Mitglieder
Nach erfolgreichem Gurten-Gipfel und grossem Sommer beginnt wieder die Saison. Kulturpolitisch gibt es – wer am Gurten-Gipfel war, hat es vom Stadtpräsidenten und der Kulturchefin gehört – bereits wieder ein ebenso dringendes wie ärgerliches Geschäft: Es geht um die Weiterführung des Bundesbeitrags an die Stadt Bern.
Vor zwei Jahren das erste Manöver: Während einer laufenden Leistungsvereinbarung plötzlich die Mitteilung aus dem Bundesamt für Kultur, dass der Bundesbeitrag – jährlich rund eine Million – zuerst um 300’000 Franken gekürzt und ab 2019 gänzlich gestrichen werde. Das Parlament korrigierte und nahm die Abgeltung an die Stadt Bern wieder ins Budget. Nun kommt der nächste Anlauf, und der kommt noch entschlossener daher: Die Abgeltung wird gestrichen und die einzige Grundlage im Kulturförderungsgesetz, die solche Abgeltungen überhaupt vorsieht, gleich noch dazu. So sieht es die Kulturbotschaft 2021-2024 des Bundesrats vor, zu der nun die Vernehmlassung läuft. Federführend ist das Bundesamt für Kultur.
Zahlreich scheinen die Freundinnen und Freunde Berns im Innendepartement und ganz speziell im BAK nicht zu sein. Ein kühler Wind bläst von Bundesbern herab, nicht nur aus dem BAK, überhaupt. Vielleicht sind wir denen einfach zu provinziell und zu wenig mondän. Es geht ja bei der Abgeltung nicht um Unverschämtheiten, sondern um einen angemessenen Beitrag an den Kulturauftritt der Hauptstadt. Andere Hauptstädte im benachbarten Europa haben das, ganz selbstverständlich und zum Teil auch grosszügig, bei uns tut man in solchen Dingen knauserig. Das internationale Genf wird von der Eigenossenschaft ab dem kommenden Jahr mit 25,9 Millionen Franken unterstützt. Die Kulturmillion ist Berns einzige Bundesstadt-Abgeltung.
Bei der Begründung der beantragten Streichung geht es um hochknifflige Fragen. Zum Beispiel und zentral, ob denn der Stadt Bern durch ihren Status als «Bundeshauptstadt» überhaupt ein «finanzieller Nachteil erwächst». Nein, so sieht es der Bund. Und zitiert einen von Stadt, Kanton und Bund ausgearbeiteten Bericht aus dem Jahr 2003, in dem angeblich steht, dass sich eben keine Nachteile ergäben. Es ist halt schon so lange her, denn offenbar wurden in dem Bericht die verschiedenen, gar nicht übereinstimmenden Sichtweisen von Stadt und Kanton einerseits und Bund andererseits durchaus differenziert dargestellt – eine Ungereimtheit im Vernehmlassungsentwurf des Bundes, auf die auch ein Argumentarium von Kultur Stadt Bern hinweist.
Ehrlich: Was soll das mit dem «finanziellen Nachteil»? Logisch gibt’s den, wie und wo auch immer, bei der Infrastruktur, im Verkehr, im öffentlichen Raum, in der Kultur. Und, natürlich, im gesellschaftlich-kulturellen Austausch mit den Botschaften. Es ist – da rede ich aus persönlicher Erfahrung – in der Regel kostenrelevant, wenn man mit Botschaften zu tun hat. Finanzielle Mittel bringen sie meistens nicht, nur die ganze Kultur ihres Landes. Und schliesslich, punkto Nachteil nicht ganz unerheblich: Bundesverwaltung und ausländische Vertretungen sind steuerbefreit, das gilt auch für die Liegenschaftssteuern.
Berns Kulturauftritt ist hauptstadtwürdig. Wer Bern als Hauptstadt besucht und sich zwischendurch kulturell verzetteln möchte, findet Möglichkeiten. Gewiss, andere Städte könnten das auch bieten, aber nun ist Bern halt die Hauptstadt, und weiss sich durchaus hauptstädtisch aufzuführen, wenn’s denn sein muss. Das dürfte auch Bundesbern honorieren.
Kulturbern braucht jede Unterstützung. Helft mit, bei Freunden und Freundinnen, Politik und Parteien. Mischt euch in die Vernehmlassung ein, auf der BAK-Website sind unter dem Stichwort Kulturbotschaft die entsprechenden Links und Adressen zu finden. Die Vernehmlassung läuft bis am 20. September 2019.
Bis dann Bernhard Giger